Du möchtest mit einem Anhänger fahren?


Diese Möglichkeiten gibt es!

Führerschein Klasse B

ACADEMY Fahrschule Gellenbeck Morsmann – Führerschein Klasse B


Bereits mit der Fahrerlaubnis der Klasse B darfst du Anhänger fahren! Folgende Angaben gelten bezüglich der zulässigen Gesamtmasse: 

PKW: max. 3.500 kg*
Anhänger: max. 750 kg

* Ist das Fahrzeug leichter als 3.500 kg, kann der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen! In diesem Fall darf die Kombination aus PKW und Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg jedoch nicht überschreiten.

Führerschein-erweiterung B96

ACADEMY Fahrschule Gellenbeck Morsmann – Führerschein-erweiterung B96


Es können auch schwerere Anhänger gefahren werden (z. B. Wohnwagen, Camper), bei denen die zulässige Gesamtmasse über 750 kg liegt. Bezüglich der zulässigen Gesamtmasse gilt:

Kombination aus PKW und Anhänger: max. 4.250 kg 

Für die Führerscheinerweiterung ist keine externe Prüfung notwendig. Es ist ledglich ein Kurs in der Fahrschule zu absolvieren (Theorie & Praxis; mind. 7 Stunden). Mehr Infos zu B96 hier.

Anhänger-führerschein Klasse BE

ACADEMY Fahrschule Gellenbeck Morsmann – Anhänger-führerschein Klasse BE


Sowohl der PKW als auch der Anhänger dürfen jeweils ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg aufweisen. Es gilt also:

PKW: max. 3.500 kg
Anhänger: max. 3.500 kg

Es ist somit erlaubt, ein Gespann aus PKW und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von insgesamt 7.000 kg zu bewegen. Ist die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination höher, so ist ein LKW-Führerschein notwendig! Mehr Infos zur Klasse BE hier.

Wie genau berechnet sich die zulässige Gesamtmasse?

ACADEMY Fahrschule Gellenbeck Morsmann – Wie genau berechnet sich die zulässige Gesamtmasse?


Die zulässige Gesamtmasse ist das Gewicht, das das leere Fahrzeug bzw. der Anhänger zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf.

Zulässige Gesamtmasse = Leergewicht + Maximale Zuladung

Dieser Wert ist auch im Fahrzeugschein nachzulesen.